Die Anmeldung zur Mitgliederversammlung ist nur ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
Die Führung durch das Landesgestüt wird vom Verein übernommen, Mittagessen und Getränke sind selbst zu zahlen.
Die Teilnahme von Gästen auf der Mitgliederversammlung wird vor Ort abgestimmt. Teilnahme an der Gestütsführung und dem Essen ist auch für Gäste möglich (Selbstzahler)