Der neue Pass

Seit 2021 dürfen, als Folge des Brexits, von der SHS keine Shire Horse Pässe mehr für in Deutschland gezogene Fohlen ausgestellt werden. Diese Aufgabe hat der BZVKS, in enger Zusammenarbeit mit dem DSHV und der SHS, übernommen.

Wie erkenne ich, ob das Pferd auch im Stutbuch der SHS registriert worden ist

  • Auf der Eigentumsurkunde und im Pass (Seite 21, Abschnitt V, Punkt 6) steht die vom BZVKS vergebene Stutbuchnummer, welche ebenfalls bei der SHS registriert wird.
  • Beispiel einer Stutbuchnummer ab 2021 (DE…)

  • Dies ist der einzige Anhaltspunkt!!!
  • In Planung ist, dass das Stempelsymbol der SHS zukünftig nicht mehr auf der Vorderseite der Pässe erscheint, wenn das Pferd nicht über den DSHV/SHS registriert wurde!

 

Wie wird der Besitzwechsel dokumentiert

  • Zu jedem Pass gehört zusätzlich eine separate Eigentumsurkunde (loses Papier, DIN A4)
  • Der Besitzwechsel wird in der Urkunde dokumentiert und von Verkäufer und Käufer unterschrieben
  • Im Pass wird auf Seite 18 der neue Besitzer eingetragen und gegengestempelt
  • Geht die Eigentumsurkunde verloren, ist ausschließlich der ausstellende Verband berechtigt, eine als Zweitschrift gekennzeichnete Ersatzurkunde auszustellen
  • Damit der Besitzwechsel auch im Stutbuch der SHS und durch die BZVKS in der HIT-Datenbank eingetragen wird, muss der Besitzwechsel über das Formular (Dokument auf der Webseite), an die Stutbuchkoordination gemeldet werden (Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262)

 

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