Besitzwechsel – was ist zu tun

Besitzwechsel – was ist zu tun

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Begleiter!

Ein Besitzwechsel bei einem Pferd bedeutet die Änderung des Eigentümers des Pferdes und muss im Equidenpass (Pferdepass) dokumentiert werden. Dies ist eine Vorschrift der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262.

Der neue Besitzer muss dies innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf anzeigen, um den Eintrag im Equidenpass zu veranlassen.

Schritte beim Besitzwechsel:

1.Anzeigen: Der neue Besitzer muss den Besitzwechsel unverzüglich dem zuständigen Zuchtverband anzeigen.

2.Formular:
Für die Anzeige ist ein Formular für Besitzerwechsel erforderlich, das mit dem Equidenpass im Original per Einschreiben eingereicht wird.

3.Eintragen:
Der neue Besitzer wird im Equidenpass eingetragen, und der vorherige Besitzer wird ausgetragen.

4.Tierhalternummer:
Die Tierhalternummer (Halter-/Betriebsnummer) muss im Formular angegeben werden.

5.Dokumentation
Es ist ratsam, den Kaufvertrag oder eine Quittung als Nachweis des Besitzwechsels aufzubewahren.

Für Dich bedeutet das:

Der DSHV meldet den Besitzwechsel an den BZVKS und die SHS. Die SHS trägt das Pferd im Stutbuch um, der BZVKS pflegt die aktuellen Daten in die HIT Datenbank ein.

Nach Bezahlung der Rechnung erhältst Du Deinen Pass per Einschreiben zurück.

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