Wichtiger Hinweis
Die Deckscheine der Hengsthalter müssen ausgefüllt und unterschrieben bis Ende September in der Stutbuchstelle eingegangen sein.
Deckscheine müssen immer in 2facher Ausführung ausgefüllt werden! Ein Deckschein für die Stutbuchstelle (muss bis Ende September Hengsthalter eingereicht sein) und einen Deckschein für den Stutenbesitzer (muss vom Stutenbesitzer bei der Fohleneintragung eingereicht werden). Das gilt auch, wenn Hengsthalter und Stutenhalter dieselbe Person ist.