Körung

WICHTIG

Nur die Nachkommen der von der SHS gekörten Hengste sind berechtigt voll registriert in das englische Stutbuch eingetragen zu werden!
Körungen, die nur vom BZVKS ausgerichtet werden, werden von der SHS nicht anerkannt!!! Diese Nachkommen sind, im Sinne der englischen Shire Horse Society, immer NonBreeding Nachkommen.

Siehe auch : Klarheit bei Passangelegenheiten

Voraussetzungen zur Körung

Bitte beachten Sie, dass ihr Hengst im Pass „colt notification“ stehen hat, bzw. Vater und Mutter müssen in der Hauptabteilung des Zuchtbuches des BZVKS stehen.
Das heißt, er stammt von einer voll eingetragenen Mutterstute mit sechsstelliger Stutbuchnummer,
einem gekörten Hengst und besitzt den gültigen DNA Nachweis.
Der Besitzwechsel muss vollzogen sein.
Der Hengst muss den Voraussetzungen und Zuchtrichtlinien der BZVKS ensprechen, die von der SHS vorgegeben werden.
Diese finden Sie im Zuchtprogramm auf der Homepage der SHS.
Mindestgröße 1,73m
-Große weiße Flecken am Körper sind unerwünscht, ebenso stark sticheliges Deckhaar (roan) oder fuchsfarben.
-Kein Über- oder Unterbiss, kein Hahnentritt, keine Kehlkopfpfeifer, usw.
-Hellblaue oder unregelmäßige pigmentierte Augen „wall eye“ sind nicht erlaubt.
-Das Pferd darf keiner vorigen OP ́s zwecks Korrektur (z.B. Kehlkopfpfeifer OP) unterzogen worden sein.
-Für die 1. Inspektion können ein- und zweijährige Hengste vorgestellt werden. Hengste, die fünf Jahre alt werden, müssen für die 2. Inspektion gemeldet werden. Es können auch Hengste vorgestellt werden, die älter sind, diese bekommen aber für die Zwischenzeit keine Deckzulassung. Erst mit positiv abgeschlossenem Ergebnis sind sie ab dem Zeitpunkt der bestandenen Körung wieder zur Zucht zugelassen und bekommen ihre Deckerlaubnis.
Die Hengste werden ausgebunden und mit hochgebundenem Schweif an der Hand vorgestellt. Bei Junghengsten ist das Ausbinden nicht zwingend vorgeschrieben. Sie müssen nicht wie auf Zuchtschauen eingeflochten sein und es ist auch kein Hengstgeschirr zwingend notwendig. Zum Ausbinden kann ein normaler Longiergurt mit Ausbindern verwendet werden.
Die Hengste werden im Schritt und Trab an der Hand an der langen Seite präsentiert. Anschließend rückwärts gerichtet und gedreht.
Die Richter werden im Einzelnen noch Details des Pferdes befühlen und begutachten.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass sich der Hengst anfassen lässt.
Zur Unterstützung des Urteils der Richter ist am Tag der Körung ein Tierarzt anwesend.
Die Richter können jederzeit den Tierarzt zu Rate ziehen.
Dazu gehört im Einzelnen:
Abhören des Pferdes im Ruhezustand.
Longieren des Hengstes auf beiden Händen in Trab und Galopp.(Junghengste müssen nicht
ausgebunden sein.) Danach erneutes Abhören.
Untersuchung der Gliedmaßen, Augen etc. Beugeproben .
Reihenfolge ist nicht zwingend wie oben beschrieben, Abweichungen möglich.
Die tierärztliche Untersuchung wird am Tag der Körung durchgeführt.
Eine Körung der Hengste ist einmal im Jahr geplant.
Hierzu werden die beiden Körrichter der SHS, der/die Zuchtleitung des BZVKS,
eine Vertretung des DSHVs und ein Tierarzt anwesend sein.
Der Austragungsort der Körung wird individuell festgelegt.
Bei Bedarf werden an einem Wochenende ein oder zwei Körorte festgelegt.
(z.B. einen im Norden und einen im Süden Deutschlands)
Die Bewertung der SHS Körrichter erfolgt in einem Punktesystem.

 

Die tierärztliche Untersuchung ist wie folgt:
1.
Allgemeiner Gesundheitszustand
2.
Ansteckende Hautkrankheiten
3.
Hufdeformation, sowie Ringbne, Sidebone
4.
Sind erworbene Exterieur-Mängel (Gallen, Überbeine, Sehnenveränderung u. ä.) festzustellen?
Sind Flüssigkeitsansammlungen an Gelenken erkennbar, müssen durch Röntgenaufnahmen bestätigt oder aufgehoben werden.
5.
Sind Narben festzustellen die auf folgende Operationen hindeuten?
Kehlkopfpfeifer-Operation
Kopper-Operation
Nervenschnitt
Nabelbruch-Operation
6.
Sind Gebissanomalien festzustellen?
6a.
Wird im Bereich der Schneidezähne eine vollständige zentrale Okklusion erreicht?
7.
Geschlechtsorgane
7a)
Sind beide Hoden vollständig im Skrotum abgestiegen?
7b)
Liegen aufgrund der klinischen Untersuchung Anzeichen für Veränderungen an den äußeren Geschlechtsorganen vor? Leistenbruch (Inguinalhernie)
8.
Liegen klinisch erkennbare Anzeichen für eine Krankheit mit erblicher Genese oder ein Erbfehler vor?
9.
Liegen Anzeichen für eine Störung des Nervensystems vor?
10.
Liegen Anzeichen für eine Ataxie vor? Wobler Syndrom
11.
Subluxation der Kniescheibe
12.
Auffälligkeiten des Bewegungsapparates, Hahnentritt, Shivering
13.
Augen- blaue Augen sind nicht erlaubt. „Walleye“, dies bedeutet, dass die Iris ganz oder teilweise weiß ist
Katarakt: Die Art von Katarakt, bei der die Linse undurchsichtig wird und eine blau-weiße Farbe hat
14.
Bei der Untersuchung wurden keine Hinweise für das Vorliegen von Hauptmängeln
festgestellt. oder folgende Hauptmängel liegen vor:
(Der Hengst ist zur Überprüfung, ob Kehlkopfpfeifen vorliegt, in Beizäumung ausreichend lange im
Galopp oder Trab zu beobachten. Im Verdachtsfall ist eine Endoskopie durchzuführen)
15.
Liegt z. Z. ein ausreichender Impfschutz gegen Influenza vor
​16.
Konnten Symptome einer ansteckenden Krankheit bei dem Hengst festgestellt werden?
Die Nachkommen von gekörten Hengsten sind zur Eintragung in das Zuchtbuch des BZVKS berechtigt.
Der Zweck der tierärztlichen Untersuchung ist es, spezifische Erbkrankheiten zu identifizieren, falls diese vorhanden sind.
Die tierärztliche Untersuchung ist in erster Linie eine klinische Untersuchung.
Techniken wie Endoskopie oder Rönt genaufnahmen können zur Bestätigung von Befunden eingesetzt werden, falls erforderlich.
Der Ablauf ist wie folgt:
1. Eine visuelle Inspektion des Pferdes. Die Farbe muss erfasst werden; Fuchs oder Roan sind nicht zugelassen.
Ebenso große weiße Flecken.
2. Das Pferd muss im Schritt weg und zurück gehen und dann im Trab weg und zurück gehen. Es muss rückwärtsgerichtet und in beide Richtungen in einem sehr engen Kreis gewendet werden.
3. Die Beugeprobe muss auf allen vier Beinen durchgeführt werden.
4. Es wird eine eingehende Untersuchung durchgeführt, einschließlich einer opthalmoskopischen Inspektion der Augen.
5. Der Hengst muss in beide Richtungen longiert werden.
6. Das Stockmass wird gemessen und es wird vermerkt, ob er Eisen trägt.
7. Wenn der Vorführer nicht in der Lage ist, das Pferd vernünftig vorzustellen, weil es nicht richtig trainiert wurde und ungehorsam ist, oder wenn es sich nicht longieren lässt, wird die Körung abgebrochen.
Wenn das Pferd lahmt, kann eine vollständige klinische Untersuchung mit Röntgenaufnahmen oder Ultraschall angeordnet werden.

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