Die neue Viehverkehrsverordnung sieht den Tierhalter als Pass-Antragsteller vor. Wer seine Pferde selbst hält (was bei den meisten Züchtern so ist), ist Halter und Besitzer in einer Person und benötigt daher auch eine eigene Betriebsnummer. Wer noch keine Betriebsnummer hat, muss diese beantragen. Sie finden Ihr zuständiges Amt im Internet unter folgender Adresse: http://www.hi-tier.de/ads-adress.html
Wer seine Pferde in einem Pensionsstall hält und züchtet, muss bei der Beantragung des Pferdepasses die Betriebsnummer dieses Betriebes angeben.
Die Identifizierung umfasst die drei Elemente
- Kennzeichnung mit einem elektronisch lesbaren Transponder für alle Equiden,
- Equidenpass als lebenslanges Begleitdokument beim Tier mit Angaben zum Transponder, zum Halter und zum Lebensmittelstatus des Tieres,
- Hinterlegung von Pass- und Transponderdaten in einer zentralen Datenbank.