Verlust eines Equidenpasses
Geht das Original eines Equidenpasses verloren und kann die Identität eines Equiden zweifelsfrei ermittelt und durch eine Erklärung des Halters (Eidesstattliche Erklärung) bestätigt werden, so stellt die ursprüngliche Pass ausgebende Stelle ein Duplikat aus.
In allen anderen Fällen stellt die Pass ausgebende Stelle einen Ersatz-Equidenpass aus. Mit jeder Ausstellung eines Ersatz-Equidenpasses oder des Duplikates eines Equidenpasses wird der Equide als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ eingestuft. Der Status ist in der Datenbank zu hinterlegen.