Die Identifizierung eines Equiden hat spätestens entweder bis zum 31.12. des Geburtsjahres oder binnen 6 Monaten nach der Geburt zu erfolgen, je nachdem, welche Frist später abläuft.
Die Identifizierung beinhaltet das Setzen eines Transponders und die Ausstellung eines Equidenpasses. Für alle bisher nicht identifizierten Equiden, die älter als 6 Monate sind, ist die Identifizierung unverzüglich durchzuführen.
Bitte berücksichtigen Sie die Termine des DSHV, die in Zusammenhang mit dem Einreichen bei der SHS stehen.