Alle ab dem 01.07.2009 geborenen Equiden müssen mit einem amtlich ausgegebenen Transponder und einem Pferdepass eindeutig zu identifizieren sein.
Alle vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden sind ebenfalls auf diese Weise zu kennzeichnen, wenn diese noch keinen Equidenpass haben. Vor dem 01.07.2009 geborene Equiden, für die bereits ein gültiger Pferdepass ausgestellt wurde, sind korrekt identifiziert im Sinne der EU-Verordnung und müssen nicht nachträglich einen Transponder erhalten.