Die Verordnung sieht nicht nur die Kennzeichnung der Equiden mit einem Transponder vor, sondern auch die Verpflichtung, relevante Daten in eine zentrale Datenbank zu melden bzw. dort zu erfassen (HIT = „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“). Die Meldung dieser Daten setzt eine sogenannte Betriebsnummer des Halters (Standort) des Fohlens voraus.
Schon seit längerem ist die Pferdehaltung anzeigepflichtig. Die Meldung erfolgte in einigen Bundesländern bei den Tierseuchenkassen oder direkt bei der zuständigen Veterinärbehörde. Dabei wurden zum Teil auch schon Betriebsnummern vergeben. Kommerzielle Pensionsbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe verfügen in der Regel schon über eine Betriebsnummer. Grundsätzlich schreibt das Gesetz bzw. die Verordnung vor, dass nur dann ein Pass erstellt werden darf, wenn das Fohlen mit einem Chip bzw. Transponder gekennzeichnet wurde, eine Betriebsnummer des Halters und die Betriebsnummer des Verbandsbeauftragten vorliegt.