Verlust eines Equidenpasses

Verlust eines Equidenpasses Geht das Original eines Equidenpasses verloren und kann die Identität eines Equiden zweifelsfrei ermittelt und durch eine Erklärung des Halters (Eidesstattliche Erklärung) bestätigt werden, so stellt die ursprüngliche Pass ausgebende Stelle ein Duplikat aus. In allen anderen Fällen stellt die Pass ausgebende Stelle einen Ersatz-Equidenpass aus. Mit jeder…

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Verbot der Übernahme (§ 44b)

Verbot der Übernahme (§ 44b) Ein Tierhalter darf einen Equiden in seinen Bestand nur übernehmen, wenn er von einem Equidenpass begleitet wird. Der Equidenpass hat das Tier also ständig zu begleiten. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Haltung auf der Weide oder im Stall, wenn der Halter den Equidenpass unverzüglich beibringen kann…

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Meldung bei Tod, Schlachtung oder Verlust

Meldung bei Tod, Schlachtung oder Verlust Nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust eines Equiden ist der Equidenpass innerhalb von 30 Tagen unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums an die Pass ausgebende Stelle zurückzusenden. Eine Aufbewahrungsfrist sieht das EU-Recht nicht vor. Der Pass ist in jedem Fall zu vernichten.…

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Meldung bei Eigentumswechsel

Meldung bei Eigentumswechsel Änderungen zum Eigentümer des Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat, und von dieser in die zentrale Datenbank einzugeben. Da die meisten Pässe für unsere Shire Horse in England ausgestellt worden sind und die Passausgebende Stelle (hier die SHS) seit dem Brexit an dem…

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Wie funktioniert die Fohlenregistrierung?

Es ist uns gelungen in Kooperation mit dem BZVKS (Bayrischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.) Shire Horse Pässe für in Deutschland, Österreich und der Schweiz geborene Shire Horse Fohlen auszugeben. Das Ministerium hat diesem Weg zugestimmt. Auch die Shire Horse Society ist sehr erfreut daüber, dass wir wieder in…

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