Ich möchte meinen Hengst kören lassen, was muss ich tun?

Einmal im Jahr organsisiert der DSHV die Körung der Shire Horse Hengste in Zusammenarbeit mit dem BZVKS und der SHS.
Dabei ist der DSHV nur der Organisator und Ausrichter der Körung. Die offizielle Ausschreibung erfolgt durch die SHS und dem BZVKS .

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Hengst gekört werden?

Bitte beachtet, dass der Hengst im Pass „colt notification“ stehen hat.

Das heißt, er stammt von einer voll eingetragenen Mutterstute mit sechsstelliger Stutbuchnummer und einem gekörten Shire Horse Hengst ab

Der Besitzwechsel muss vollzogen sein.

Der Hengst muss den Voraussetzungen und Zuchtrichtlinien der SHS entsprechen, diese findest Du auf der Homepage der SHS.

http://www.shire-horse.org.uk/about-us/the-shire-horse/breed-standard-points-of-the-horse/

Mindestgröße bei der 2. Inspektion: 1,73m

Große weiße Flecken am Körper sind unerwünscht, ebenso stark sticheliges Deckhaar (roan). Kein Über- oder Unterbiss, kein Hahnentritt, keine Kehlkopfpfeifer, usw. hellblaue oder unregelmäßige pigmentierte Augen „wall eye“, sind ebenfalls nicht erlaubt.

 

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