Einmal im Jahr organsisiert der DSHV die Körung der Shire Horse Hengste in Zusammenarbeit mit dem BZVKS und der SHS. Dabei ist der DSHV nur der Organisator und Ausrichter der Körung. Die offizielle Ausschreibung erfolgt durch die SHS und dem BZVKS . Unter welchen Voraussetzungen kann ein Hengst gekört werden?…
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Im Grunde haben Shire Horses die gleichen Bedürfnisse wie jedes andere Pferd. Sie brauchen eine Herde und möglichst viel Bewegungsmöglichkeiten. Der Unterschied ist die Größe und Stärke des Shires, die bestimmte Bedingungen an die Stabilität des Stalls stellen. Boxenhaltung: Entscheidet man sich sein Shire Horse in einer Box zu halten…
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Verlust eines Equidenpasses Geht das Original eines Equidenpasses verloren und kann die Identität eines Equiden zweifelsfrei ermittelt und durch eine Erklärung des Halters (Eidesstattliche Erklärung) bestätigt werden, so stellt die ursprüngliche Pass ausgebende Stelle ein Duplikat aus. In allen anderen Fällen stellt die Pass ausgebende Stelle einen Ersatz-Equidenpass aus. Mit jeder…
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Verbot der Übernahme (§ 44b) Ein Tierhalter darf einen Equiden in seinen Bestand nur übernehmen, wenn er von einem Equidenpass begleitet wird. Der Equidenpass hat das Tier also ständig zu begleiten. Hiervon gibt es folgende Ausnahmen: Haltung auf der Weide oder im Stall, wenn der Halter den Equidenpass unverzüglich beibringen kann…
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Meldung bei Tod, Schlachtung oder Verlust Nach dem Tod, der Schlachtung oder dem Verlust eines Equiden ist der Equidenpass innerhalb von 30 Tagen unter Angabe des Todes- oder Verlustdatums an die Pass ausgebende Stelle zurückzusenden. Eine Aufbewahrungsfrist sieht das EU-Recht nicht vor. Der Pass ist in jedem Fall zu vernichten.…
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Meldung bei Eigentumswechsel Änderungen zum Eigentümer des Equiden sind der Stelle mitzuteilen, die den Pass ausgegeben hat, und von dieser in die zentrale Datenbank einzugeben. Da die meisten Pässe für unsere Shire Horse in England ausgestellt worden sind und die Passausgebende Stelle (hier die SHS) seit dem Brexit an dem…
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Die Identifizierung eines Equiden hat spätestens entweder bis zum 31.12. des Geburtsjahres oder binnen 6 Monaten nach der Geburt zu erfolgen, je nachdem, welche Frist später abläuft. Die Identifizierung beinhaltet das Setzen eines Transponders und die Ausstellung eines Equidenpasses. Für alle bisher nicht identifizierten Equiden, die älter als 6 Monate sind, ist die Identifizierung…
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Alle ab dem 01.07.2009 geborenen Equiden müssen mit einem amtlich ausgegebenen Transponder und einem Pferdepass eindeutig zu identifizieren sein. Alle vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden sind ebenfalls auf diese Weise zu kennzeichnen, wenn diese noch keinen Equidenpass haben. Vor dem 01.07.2009 geborene Equiden, für die bereits ein gültiger Pferdepass ausgestellt wurde, sind korrekt…
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Die neue Viehverkehrsverordnung sieht den Tierhalter als Pass-Antragsteller vor. Wer seine Pferde selbst hält (was bei den meisten Züchtern so ist), ist Halter und Besitzer in einer Person und benötigt daher auch eine eigene Betriebsnummer. Wer noch keine Betriebsnummer hat, muss diese beantragen. Sie finden Ihr zuständiges Amt im Internet…
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Die Verordnung sieht nicht nur die Kennzeichnung der Equiden mit einem Transponder vor, sondern auch die Verpflichtung, relevante Daten in eine zentrale Datenbank zu melden bzw. dort zu erfassen (HIT = “Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere”). Die Meldung dieser Daten setzt eine sogenannte Betriebsnummer des Halters (Standort) des Fohlens voraus.…
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